1. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet mit dem Tage der Rücklieferung an das Lager der Vermieterin. Werden Geräte vor 12:00 Uhr mittags geholt oder nach 12:00 Uhr mittags zurückgegeben, muss der volle Tag berechnet werden. Transporttage werden als Miettage berechnet.
2. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage werden nur dann nicht berechnet, wenn der Mieter nachweist, dass der Mietgegenstand nicht eingesetzt wurde oder auf Bereitschaft stand. Der Mietzins muss auch dann entrichtet werden, wenn das Gerät nicht im Einsatz war.
3. Beträge bis 100,- EUR sind bei Abholung sofort bar zu bezahlen. Wird ein Auftrag innerhalb von 24 Stunden storniert, wird der hälftige Gesamtmietzins zur Zahlung fällig.
4. Alle Transport- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Mieters. Bei Versand des Mietgegenstandes in das Ausland verpflichtet sich der Mieter, für die ordnungsgemäße Abwicklung des Zollverfahrens zu sorgen und das Risiko und die anfallenden Kosten zu tragen.
5. Der Mieter hat sich bei Abholung des Gerätes von dessen einwandfreiem Zustand zu überzeugen. Die Vermieterin haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die durch etwaige Störungen an dem vermieteten Gerät entstehen oder durch das Bedienungspersonal der Vermieterin verursacht werden sollten.
6. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, da ansonsten bis zur Beendigung der Reparatur der Tagesmietpreis berechnet werden muss. Dem Mieter ist es untersagt, die Mietsache selbst zu reparieren oder durch Dritte reparieren zu lassen. Ebenfalls ist eine Untervermietung nicht ohne Zustimmung der Vermieterin erlaubt. Dem Mieter ist bekannt, dass für die Mietsache keine Sachversicherung besteht und somit etwaige Schäden nicht von einer Versicherungsgesellschaft ersetzt werden.
7. Werden Fahrzeuge der Vermieterin angemietet, so hat der Mieter Sorge dafür zu tragen, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Betreibung von Kraftfahrzeugen eingehalten werden. Insbesondere ist es untersagt, die Fahrzeuge außerhalb der vertraglichen Zweckbestimmung zu nutzen. Für Beschädigungen hat der Mieter einzustehen, die Fahrzeuge sind teilkaskoversichert.
8. Die Vermieterin ist berechtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe des Gesamtmietzinses zu verlangen. Bei Nichteinhaltung der hierzu gesetzten Zahlungstermine ist die Vermieterin berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen und die sofortige Rückgabe des Mietgegenstandes zu verlangen. Der Mieter ermächtigt die Vermieterin unter Verzicht auf sein Hausrecht, jeden Raum zu betreten, in dem Mietgegenstände eingelagert sind, um der Vermieterin zur Rücknahme ihres Eigentums zu verhelfen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter, gleich aus welchem Grund, nicht zu.
9. Bei Neukunden verpflichtet sich dieser für den gemieteten Gegenstand eine Kaution von mindestens € 100,00 (in Worten: EURO einhundert) bei der Vermieterin zu hinterlegen.